Pfotentreff
Impressum & AGB
Michis Pfotentreff
Verantwortliche Person: Michael Göbel
Nussbaumweg 4
74613 Öhringen
+49 171 8168 766
Info@michis-pfotentreff.de
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Zuständige Behörde:
Veterinäramt Kupferzell: Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung, 74635 Kupferzell, Schloßstraße 3, Tel.:07940181864, www.hohenlohekreis.de​
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Einzeltraining/Gruppentraining
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Ein Einzeltraining gilt auch bei telefonischer/mündlicher Vereinbarung und Zusage beider Seiten als verbindlich! Eine Absage oder Verschiebung eines Termins durch den Teilnehmer muss mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Dies gilt ebenso für die Teilnahme an Gruppenstunden. Geschieht dies nicht oder später, wird die Unterrichtsstunde in vollem Umfang angerechnet bzw. in Rechnung gestellt. Ausnahmen hierbei wären: ärztliches Attest!
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Pension
§ 1 Zweck des Vertrags: Die Vertragsparteien schließen eine Vereinbarung über die begrenzte Unterbringung / Betreuung ihres Hundes in einer Hundepension. Die Pension garantiert eine angemessene Unterbringung und Versorgung des Hundes. § 2 Leistungen: Dazu gehören die Fütterung des Hundes, gegebenenfalls gemäß besonderer Absprache, sowie die eventuelle Verabreichung von Medikamenten. Ebenso umfasst dies das Ausführen des Hundes, die Nutzung eines Freilaufbereichs – vorzugsweise in Gruppenhaltung – sowie die Bereitstellung eines warmen, zugfreien Ruheplatzes im Hundehaus oder Zwinger. § 3 Gesundheit: Falls der Hund während seines Aufenthalts erkrankt, wird er gemäß den Maßstäben eines verantwortungsvollen Hundebesitzers tierärztlich versorgt. Der Hundehalter erklärt sich einverstanden, dass die Pension im Falle von Krankheit oder Verletzung des Hundes einen Tierarzt beauftragen kann.
Die Kosten für die tierärztliche und/oder medikamentöse Behandlung trägt der Hundehalter. Die Pension verpflichtet sich, den Halter oder den bevollmächtigten Vertreter so rasch wie möglich zu informieren, wenn der Hund schwer erkrankt oder verletzt ist. Bei ansteckenden oder ernsten Krankheiten, die während des Aufenthalts auftreten, hat die Pension das Recht, den Hund zu isolieren, außerhalb der Pension unterzubringen oder in eine Tierklinik zu überstellen, um ihn adäquat zu versorgen und potenzielle Schäden für andere (Menschen und Tiere) zu verhindern. In einem solchen Fall ist die Pension außerdem berechtigt, den Unterbringungsvertrag vorzeitig und fristlos zu beenden.
Die zusätzlichen Kosten (inklusive Anfahrts- und Zeitaufwandspauschale) sowie Tierarzt- und Tierklinikgebühren trägt der Hundehalter. Die Pension hat das Recht, die Aufnahme von Hunden abzulehnen, die vor dem Anreisedatum erkranken oder operiert werden müssen, ohne dass Ansprüche geltend gemacht werden können. Die anfallenden Stornogebühren sind vom Hundehalter zu tragen. § 4 Haftung: Die Haftung des Hundehalters (gemäß §§ 833, 834 BGB) bleibt von der Pensionsvereinbarung unberührt. Der Halter haftet für sämtliche Schäden, die der im § 1 näher beschriebene Hund verursacht.
Es kommt nicht auf "Verschulden" an. Insbesondere haftet der Halter für jegliche Sachschäden, die der Hund in der Pension anrichtet. Fortsetzung § 4 Haftung: Ebenso ist der Halter verantwortlich für Schäden, die sein Hund anderen Hunden zufügt, sowie für Personenschäden, die der Hund während der Betreuungszeit dem Personal der Pension oder Dritten zufügt. Der Betreiber der Pension haftet nicht gemäß § 834 BGB, falls der Hund aus der artgerechten Unterbringung ausbricht und Schäden bei Dritten verursacht. Insbesondere übernimmt der Hundebetreuer keine Haftung für Biss- oder andere Verletzungen des Hundes, die beispielsweise durch die Gruppenhaltung auftreten können, für auftretende Krankheiten des Hundes während oder nach der Betreuungszeit, für Parasitenbefall oder für mitgebrachte Hundeausrüstung wie Halsbänder oder Körbchen, die während des Aufenthalts beschädigt werden. Zusätzlich haftet der/die Hundebetreuer/in nicht für die Risiken, die mit dem Freilauf ohne Leine einhergehen, sofern der Hundehalter dem im § 7 zugestimmt hat. § 5 Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung:
Bei Übergabe des Hundes muss der Hundehalter / Eigentümer eine gültige Hundehaftpflichtversicherung durch Vorlage einer Versicherungspolizzen-Kopie nachweisen. § 6 Gesundheitserklärung / Verpflichtungen des Hundehalters: Der Hundehalter bestätigt, dass sein Hund gesund ist, frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten. Die Unterbringung setzt voraus, dass der Hund ordnungsgemäß entwurmt ist, über eine gültige Impfung verfügt (wie im Impfausweis dokumentiert) und gegen Flöhe und Zecken geschützt ist.
Darüber hinaus versichert der Halter, dass seine Hündin nicht trächtig ist und keine läufige Phase hat. Falls die Hündin während des Pensionaufenthalts läufig wird, hat die Pension das Recht, sie anderweitig unterzubringen (ohne Haftung oder Ansprüche für unbeabsichtigte Schwangerschaften). Der Hundehalter verpflichtet sich, seinem Hund ein passendes Halsband anzulegen und den/die Hundebetreuer/in über jegliche Verhaltensauffälligkeiten des Hundes zu informieren. § 7 Zusätzliche Vereinbarungen: Es bestehen keine Nebenabreden zu diesem Vertrag. Für ihre Wirksamkeit müssen solche Vereinbarungen schriftlich erfolgen.
Der Lehrgangsteilnehmer erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Gültige Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut werden durch Vorlage des Impfausweises nachgewiesen. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht.
Für den Hund besteht eine gültige Haftpflichtversicherung. Der Hundehalter tritt für alle von Ihm und/oder dem Hund verursachten Schäden ein.
Die Kursgebühr ist bei der Anmeldung fällig. Die Anmeldung ist bindend und verpflichtet zur Zahlung der gesamten Kursgebühr im Voraus. Eine Rückzahlung der Kursgebühr ist nach Beginn des Kurses nicht mehr möglich. Gruppenstunden sind gegen Ende des Kurses Pflichtstunden, diese dienen zur Sozialisierung Ihres Hundes. Anfallende Kosten können gerne telefonisch, per eMail oder während der kostenlosen Schnupperstunde erfragt werden.
Eine Rückzahlung der Gebühr, oder auch eines Teiles, ist nach Beginn des Kurses nicht möglich.
Bei nicht antreffen an dem vereinbartem Ort ist die Hundeschule nicht zum nachholen der Stunden verpflichtet. Den Anweisungen des Trainers ist Folge zu leisten. Ob eine läufige Hündin am Training teilnehmen kann entscheidet der Trainer. Während des Trainings besteht Leinenpflicht. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleiben die restlichen Bestimmungen davon unberührt.
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